Der Beitrag behandelt die Zulässigkeit unternehmensinterner Untersuchungen sowie daraus abgeleiteter Konsequenzen aus der Perspektive des Individualarbeitsrechts. Arbeitgeber haben bei Verdacht auf doloses Verhalten ein berechtigtes Interesse, aber in der Regel auch eine gesetzliche Verpflichtung, Compliance-Verstöße durch geeignete Untersuchungshandlungen aufzudecken. Arbeitnehmer können dabei nicht nur Verdächtige, sondern wesentliche Quelle zur Aufdeckung von Compliance-Verstößen sein. Hat der Arbeitgeber selbst eine entsprechende Meldestelle eingerichtet bzw autorisiert und ist Anonymität garantiert, besteht nach Ansicht der Autoren eine uneingeschränkte Informationspflicht des Arbeitnehmers, weil er dann keine Sanktionen befürchten muss. Das zulässige Ausmaß an Untersuchungshandlungen durch den Arbeitgeber sowie Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers werden wesentlich durch gegenseitige Interessenabwägungspflichten determiniert, die im Beitrag ausführlich analysiert werden. Nach Ansicht der Autorinnen ist die Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Grundsätze jedenfalls unerlässlich, um aus einer durchgeführten Untersuchung tatsächlich Konsequenzen ableiten zu können (insbesondere Entlassung, Schadenersatz).