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Hayden/Varro, Widersprüche beim Pkw-Sachbezug, RdW 2017/318, 454

ArtikelrundschauSteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6563/17/2017 Heft 6563 v. 31.8.2017

Etwa 150.000 bis 300.000 Arbeitnehmer in Österreich verfügen über einen arbeitgebereigenen Dienstwagen, den sie teilweise auch privat benutzen dürfen und in diesem Fall als Sachbezug versteuern. Der Beitrag geht eingangs der Frage nach, wann ein Pkw überhaupt arbeitgebereigen ist und somit als Sachbezug infrage kommt. Die Autoren kommen dabei zum Schluss, dass es letztlich unerheblich sei, ob sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen des Arbeitgebers befindet oder nicht, vielmehr komme es darauf an, wer wirtschaftlicher Eigentümer bzw Leasingnehmer des Fahrzeuges ist. Weiters wird analysiert, wann ein Kostenbeitrag für den Steuerpflichtigen vorteilhafter ist und wie der Sachbezug bei Gebrauchtwagen zu bemessen ist. Zuletzt gehen die beiden Autoren anhand von Beispielen der Frage nach, welche Auswirkungen die laufenden Aufwendungen im Rahmen eines steuerlichen Günstigkeitsvergleichs haben. Sie kommen dabei zum Ergebnis, dass im Regelfall ein steuerlicher Günstigkeitsvergleich für eine Nutzungszuwendung in Form des pauschalierten Pkw-Sachbezugs (gegenüber der Überlassung des wirtschaftlichen Eigentums am Kfz) sprechen dürfte. Den Vorteil sehen sie dabei primär in der steuerlichen Berücksichtigung der (hohen) laufenden Betriebskosten eines Pkw, die der Arbeitgeber steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen kann. Bei einer Sachzuwendung werden diese laufenden Pkw-Betriebskosten dagegen durch das Km-Geld und die Pendlerpauschale nur unzureichend berücksichtigt. Zudem könne der pauschalierte Sachbezug durch niedrige Anschaffungskosten (etwa durch einen Kostenbeitrag des Arbeitnehmers) oder einen niedrigen CO2-Ausstoß weiter reduziert werden.

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