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Bulimie: Mehrkosten für Lebensmittel- außergewöhnliche Belastung

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6562/12/2017 Heft 6562 v. 24.8.2017

EStG: § 34

Mehrkosten für Nahrungsmittel aufgrund einer Bulimieerkrankung sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, sofern eine Behandlung des Krankheitsbildes nicht verweigert wird.Die Schätzung des Mehraufwandes - unter Anknüpfung an ein psychiatrisches Gutachten - mit € 1.200,- monatlich wurde vom BFG im vorliegenden Fall nachvollziehbar dargelegt.

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