vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Arbeitsunfall - Regresspflicht des Arbeitgebers

RechtsprechungSchadenersatz und HaftungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6560/7/2017 Heft 6560 v. 10.8.2017

ASVG: § 334

VfGH 17. 6. 2017, G 331/2016

Hat ein Arbeitgeber (oder ein ihm gemäß § 333 Abs 4 ASVG Gleichgestellter) einen Arbeitsunfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, hat er den Trägern der Sozialversicherung alle von diesen dem verletzten Arbeitnehmer nach dem ASVG zu gewährenden Leistungen zu ersetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte