Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Verantwortlichkeiten von ArbeitgeberInnen im Zusammenhang mit (sexueller) Belästigung. Die Thematik wird durch einige Fallbeispiele aus der Beratung der Gleichbehandlungsanwaltschaft veranschaulicht und es wird aufgezeigt, welche konkreten Handlungen der Arbeitgeber setzen kann, soll bzw muss. Vorab werden die Tatbestandselemente sowie der Charakter der (sexuellen) Belästigung dargelegt.