vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lohnpfändung: Bemessungsgrundlage für Kostenersatz bei Überklagung

RechtsprechungLohnpfändungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6559/11/2017 Heft 6559 v. 3.8.2017

EO: § 301 Abs 3

OLG Wien 30. 1. 2017, 9 Ra 90/16w

Hat der Drittschuldner seine Pflicht zur Abgabe der Drittschuldnererklärung schuldhaft nicht, vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständig erfüllt, so ist dem Drittschuldner im Drittschuldnerprozess gemäß § 301 Abs 3 EO der Ersatz der Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, auch wenn die Kläger mit seiner Forderung nicht durchgedrungen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte