BEinstG: § 7d, § 7i Abs 2
OGH 28. 6. 2017, 9 ObA 2/17k
Teilt ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin, die zum Kreis der begünstigten Behinderten im Sinne des BEinstG gehört und sich seit 17. 6. 2013 durchgehend - und in diesem Jahr zum fünften Mal - im Krankenstand befand, Ende Oktober 2013 schriftlich mit, dass in Anbetracht ihrer massiven Krankenstände die baldige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit fraglich und beabsichtigt sei, bei Nichtänderung des Krankenstandsverhaltens einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Bundessozialamt einzubringen, liegt darin weder eine unzulässige Belästigung noch eine Benachteiligung als begünstigte Behinderte.