ABGB: § 863, § 1154
Hat ein Arbeitgeber jahrelang vorbehaltlos geduldet, dass die Arbeitnehmer in der bezahlten Arbeitszeit ihre Pause konsumieren, so ist eine Betriebsübung entstanden, die jedenfalls konkludent Eingang in die Individualverträge gefunden hat. Es besteht daher ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Gewährung einer halbstündigen bezahlten Pause in der Arbeitszeit.