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Sachbezugsbesteuerung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Fahrschulauto

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6558/19/2017 Heft 6558 v. 27.7.2017

EStG: § 15 Abs 2, § 26 Z 5

Sachbezugsverordnung BGBl II 2001/416: § 4 Abs 1

Nutzt ein unselbstständig tätiger Fahrlehrer ein Fahrschulauto seines Dienstgebers (Fahrschule) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, ist hierfür ein Sachbezug in Höhe der durch § 4 der Sachbezugsverordnung bestimmten Beträge zu versteuern. Für die Zurechnung eines Sachbezuges ist es nämlich ohne Bedeutung, ob dem Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers "Spezialfahrzeuge" oder herkömmliche Pkw für Privatfahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zur Verfügung gestellt werden. Der Vorteil aus dem Dienstverhältnis resultiert daraus, dass private Fahrten mit einem arbeitgebereigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden können. Welche Art von Fahrzeug dabei verwendet wird, ist nicht von entscheidender Bedeutung.

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