AngG: § 27 Z 1
OLG Wien 25. 4. 2017, 8 Ra 80/16t
Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit liegt vor, wenn der Angestellte sich einer Handlung schuldig macht, die ihn des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen lässt (§ 27 Z 1 letzter Fall AngG).