AngG: § 27 Z 1
OGH 30. 5. 2017, 8 ObA 21/17x
Wurde einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin von den Ärzten geraten, am sozialen Leben teilzunehmen und das zu tun, was für sie angenehm ist, und hat sich durch das Begleiten ihres Lebensgefährten zum Konzert seiner Band weder der Krankenstand verlängert noch ihr psychischer Gesundheitszustand verschlechtert, sondern im Gegenteil innerhalb weniger Monate tatsächlich wieder gebessert, liegt kein die Entlassung rechtfertigendes genesungswidriges Verhalten im Krankenstand vor.