GewO 1859: § 82 lit d, § 82 lit f
Kommt eine Buffetkraft eines Heurigenlokals trotz des strikten Alkoholverbots für Mitarbeiter wiederholt betrunken zum Dienst und wird sie dabei beobachtet, wie sie im Kühlhaus aus einer der dort lagernden Weinkaraffen trank, rechtfertigt dies eine Entlassung.