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Abgabenverfahren: keine Wiederaufnahme nach Verjährung verfassungswidrig?

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Barbara TumaARD 6557/17/2017 Heft 6557 v. 20.7.2017

BAO § 304

Der VfGH hat beschlossen, § 304 BAO idgF BGBl I 2013/14 von Amts wegen auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen: Danach ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung "nur zulässig, wenn der Wiederaufnahmsantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist".

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