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Keine Übernahme der Kosten für Batterien für ein Cochlea-Implantat

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6557/13/2017 Heft 6557 v. 20.7.2017

ASVG: § 154 Abs 1

OGH 25. 4. 2017, 10 ObS 37/17i

Nach der Rechtsprechung des OGH gelten Batterien für Hörgeräte als Betriebsmittel, für die von den Krankenversicherungsträgern keine Kosten zu übernehmen sind (vgl OGH 6. 6. 2000, 10 ObS 236/99z, ARD 5139/14/2000).

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