ASVG: § 154 Abs 1
OGH 25. 4. 2017, 10 ObS 37/17i
Nach der Rechtsprechung des OGH gelten Batterien für Hörgeräte als Betriebsmittel, für die von den Krankenversicherungsträgern keine Kosten zu übernehmen sind (vgl OGH 6. 6. 2000, 10 ObS 236/99z, ARD 5139/14/2000).