ABGB: § 6, § 7
OGH 24. 5. 2017, 9 ObA 46/17f
Die im Anlassfall anwendbare Fassung der Betriebsvereinbarung "Ermahnungen und Verwarnungen" beschreibt ua die vom Dienstgeber einzuhaltende Vorgangsweise bei Erteilung einer formellen Ermahnung, nämlich zum einen einer mündlichen Verwarnung und zum anderen einer schriftlichen Verwarnung des Dienstnehmers. Die schriftliche Verwarnung ist dabei stets mit der Androhung der Auflösung des Dienstverhältnisses im Falle weiterer Verstöße auszusprechen.