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VfGH: Verschiedene Stimmzettel bei Betriebsratswahl

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6557/6/2017 Heft 6557 v. 20.7.2017

BR-WO: § 24

ArbVG: § 56, § 59

Auch wenn der Wahlvorstand für die BR-Wahl grundsätzlich einen einheitlichen Stimmzettel auflegen muss und die Wahl mittels dieses einheitlichen Stimmzettels zu erfolgen hat (§ 56 Abs 2 ArbVG), ist diese Regelung iVm § 59 Abs 1 letzter Satz ArbVG dahin gehend auszulegen, dass daneben auch die Verwendung anderer Stimmzettel zulässig ist.

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