SoSi-Abkommen Bosnien-Herzegowina: Art 5
Ein in Bosnien wohnhafter Versicherter, der in Österreich berufstätig war, seit einem Arbeitsunfall aber keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung mehr nachgeht und die Anspruchsvoraussetzungen des Rehabilitationsgeldes nach nationalem Recht erfüllt, hat Anspruch auf Export des Rehabilitationsgeldes nach Bosnien und Herzegowina.