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Anspruch auf Rehabilitationsgeld bei Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6556/14/2017 Heft 6556 v. 13.7.2017

SoSi-Abkommen Bosnien-Herzegowina: Art 5

Ein in Bosnien wohnhafter Versicherter, der in Österreich berufstätig war, seit einem Arbeitsunfall aber keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung mehr nachgeht und die Anspruchsvoraussetzungen des Rehabilitationsgeldes nach nationalem Recht erfüllt, hat Anspruch auf Export des Rehabilitationsgeldes nach Bosnien und Herzegowina.

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