KV-Güterbeförderungsgewerbe/Arbeiter: Art XII
OLG Wien 25. 4. 2017, 7 Ra 12/17m
Im vorliegenden Fall erhielt der Arbeitgeber von der ASFINAG am 28. 7. 2015 und am 4. 8. 2015 insgesamt 12 Zahlungsaufforderungen wegen Verwaltungsverstößen des als Kraftfahrer beschäftigten Klägers gegen das Bundesstraßenmautgesetz, die er am 18. und 20. 8. 2015 an die ASFINAG überwies. In der Folge wurde dem Kläger von der Novemberabrechnung 2015 für die vorgeschriebenen Strafen der Nettobetrag von € 775,00 abgezogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Klage, der vom OLG Wien statt gegeben wurde: