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Verfall nach dem KV-Güterbeförderungsgewerbe

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6556/12/2017 Heft 6556 v. 13.7.2017

KV-Güterbeförderungsgewerbe/Arbeiter: Art XII

OLG Wien 25. 4. 2017, 7 Ra 12/17m

Im vorliegenden Fall erhielt der Arbeitgeber von der ASFINAG am 28. 7. 2015 und am 4. 8. 2015 insgesamt 12 Zahlungsaufforderungen wegen Verwaltungsverstößen des als Kraftfahrer beschäftigten Klägers gegen das Bundesstraßenmautgesetz, die er am 18. und 20. 8. 2015 an die ASFINAG überwies. In der Folge wurde dem Kläger von der Novemberabrechnung 2015 für die vorgeschriebenen Strafen der Nettobetrag von € 775,00 abgezogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Klage, der vom OLG Wien statt gegeben wurde:

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