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Normalkostentarif für Rechtsanwälte

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6556/3/2017 Heft 6556 v. 13.7.2017

Die neue Verordnung des BMJ über den Normalkostentarif für Rechtsanwälte (BGBl II 2017/175) tritt mit 1. 8. 2017 in Kraft und ist auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. 7. 2017 bewirkt werden.

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