Die neue Verordnung des BMJ über den Normalkostentarif für Rechtsanwälte (BGBl II 2017/175) tritt mit 1. 8. 2017 in Kraft und ist auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. 7. 2017 bewirkt werden.
Die neue Verordnung des BMJ über den Normalkostentarif für Rechtsanwälte (BGBl II 2017/175) tritt mit 1. 8. 2017 in Kraft und ist auf Leistungen anzuwenden, die nach dem 31. 7. 2017 bewirkt werden.