Wird mit einem Dienstnehmer eine Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart, stellt sich die Frage, ob ein fallweises oder ein durchlaufendes Beschäftigungsverhältnis vorliegt und welche sozialversicherungsrechtlichen Rechtsfolgen mit dieser Einordnung verbunden sind. Ein Artikel im aktuellen Newsletter der NÖGKK befasst sich mit dieser nicht zuletzt aufgrund des Wegfalles der täglichen Geringfügigkeitsgrenze zunehmend wichtiger werdenden Abgrenzungsfrage. ( Quelle: NÖDIS Nr 8, Juli 2017)