Nach fast sechsjährigem Bestehen wurden die Bestimmungen zum Lohn- und Sozialdumping ab 1. 1. 2017 erneut novelliert und einige Neuerungen eingeführt: Die entsprechenden Bestimmungen wurden aus dem AVRAG herausgelöst und zur besseren Übersicht in einem neuen Gesetz, dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) zusammengefasst. Außerdem wurden eine Auftraggeberhaftung im Baubereich eingeführt und die Ausnahmetatbestände für den Anwendungsbereich des LSD-BG erweitert. Um den Vorgaben des Gesetzes zu entsprechen sollte jedes Unternehmen überprüfen, ob alle Dienstnehmer kollektivvertraglich richtig eingestuft sind und das Mindestentgelt nicht unterschritten wird. Die bewährte Broschüre stellt top aktuell und übersichtlich die Bestimmungen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes zusammengefasst dar, beschreibt die Ziele des Gesetzgebers sowie die Zusammenarbeit der Behörden und erläutert, welche Strafen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping drohen.