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Fehlende Unterlagen bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6555/10/2017 Heft 6555 v. 6.7.2017

AÜG: § 17 Abs 7, § 22 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl I 2016/44

LVwG Steiermark 22. 3. 2017, LVwG 30.15-465/2017

Gemäß § 17 Abs 7 AÜG idF vor BGBl I 2016/44 hat der Beschäftiger bei einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich für jede nicht in Österreich sv-pflichtige überlassene Arbeitskraft Unterlagen über die Anmeldung der Arbeitskraft zur Sozialversicherung (Sozialversicherungsdokument A1) sowie die Überlassungsmeldung (mittels Formular ZKO4) am Arbeitsort (Einsatzort) in geeigneter Form zur Überprüfung bereitzuhalten oder zugänglich zu machen (vgl nunmehr für Sachverhalte ab 1. 1. 2017 § 19 Abs 4 LSD-BG und § 21 LSD-BG).

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