AVRAG: § 7m idF vor BGBl I 2016/44
LSD-BG: § 34
Bestehen der begründete Verdacht einer Verwaltungsübertretung durch den ausländischen Auftragnehmer und Gründe für die Annahme, dass Strafverfolgung oder Strafvollzug unmöglich oder wesentlich erschwert sind, und hinterlegt der inländische Auftraggeber daher über behördlichen Auftrag eine Sicherheitsleistung, wirkt diese im Ausmaß der Überweisung "schuldbefreiend" (§ 7m Abs 5 AVRAG idF vor BGBl I 2016/44 bzw nunmehr § 34 Abs 6 LSD-BG). Weitergehende Einschränkungen der Privatautonomie sieht das Gesetz jedoch nicht vor: Kommt es daher nach Verhängung des Zahlungsstopps in Ausübung zivilrechtlicher Gestaltungsrechte wegen bestehender Mängel oder wegen Verzugs durch eine einseitige Erklärung des Auftraggebers oder eine einvernehmliche Vertragsänderung oder -auflösung zu einer Reduktion bzw zum Wegfall des (restlichen) Werklohnanspruchs, ist dies im Verfahren auf Erlag einer Sicherheitsleistung (uU auch erst im Beschwerdeverfahren) von der Behörde zu beachten.