Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, dessen Bestimmungen mit 1. Juli 2017 in Kraft1 treten, soll die schrittweise Rückkehr von Arbeitnehmern in den Arbeitsprozess nach längeren Krankheiten fördern und dabei Zeiten der Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers ohne Arbeitsleistung reduzieren. Der folgende Artikel bietet nicht nur einen Überblick über die gesetzliche Neuregelung, sondern geht auch im Detail auf damit in Zusammenhang stehende Praxisfragen und mögliche Probleme bei der Umsetzung ein und zeigt nicht bzw nicht näher geregelte Themen und mögliche Lösungen rund um die Einführung der WET auf.