Lehrverhältnisse werden für die Dauer der im Lehrvertrag vereinbarten Lehrzeit abgeschlossen. Das Ende der im Lehrvertrag vereinbarten Lehrzeit ist auf der Anmeldung zur Sozialversicherung einzutragen. Am Ende der Lehrzeit liegt die Lehrabschlussprüfung. Wird die Lehrabschlussprüfung vor dem vereinbarten Lehrzeitende erfolgreich abgelegt, endet die Lehrzeit bereits am Sonntag der Woche, in der die Prüfung bestanden wurde. In diesem Fall ist ab dem darauffolgenden Montag die Abrechnung als Arbeiterin, Arbeiter, Angestellte oder Angestellter durchzuführen und eine entsprechende Änderungsmeldung an die Gebietskrankenkasse zu senden. ( Quelle: DG-Newsletter 4/2017 der WGKK)