vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Informationen zur Wiedereingliederungsteilzeit

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6554/1/2017 Heft 6554 v. 29.6.2017

Für Menschen, die in Beschäftigung stehen und für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, besteht ab 1. 7. 2017 die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren. Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz wurde bereits in BGBl I 2017/30 kundgemacht, siehe dazu ARD 6533/10/2017. Das Sozialministerium hat nun eine Broschüre erstellt, die alle notwendigen Informationen über die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit der Wiedereingliederungsteilzeit sowie Hinweise für weitere Informationsmöglichkeiten enthält (https://broschuerenservice.sozialministerium.at ). Formulare betreffend eine Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung und einen Wiedereingliederungsplan finden sich ua unter www.fit2work.at → Angebot für Betriebe → Materialien/Downloads.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte