Für Menschen, die in Beschäftigung stehen und für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, besteht ab 1. 7. 2017 die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber eine Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren. Das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz wurde bereits in BGBl I 2017/30 kundgemacht, siehe dazu ARD 6533/10/2017. Das Sozialministerium hat nun eine Broschüre erstellt, die alle notwendigen Informationen über die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit der Wiedereingliederungsteilzeit sowie Hinweise für weitere Informationsmöglichkeiten enthält (https://broschuerenservice.sozialministerium.at ). Formulare betreffend eine Wiedereingliederungsteilzeitvereinbarung und einen Wiedereingliederungsplan finden sich ua unter www.fit2work.at → Angebot für Betriebe → Materialien/Downloads.