Manche Mitteilungen, die der Arbeitgeber gegenüber Behörden, dem Betriebsrat oder dem einzelnen Arbeitnehmer tätigt, muss er begründen. Viele Erklärungen des Arbeitgebers erfordern allerdings - zumindest im Moment des Ausspruches - keine nähere Begründung. Eine spontane Äußerung über seine Motive für eine konkrete arbeitsrechtliche Maßnahme, vor allem gegenüber dem Arbeitnehmer, kann für den Arbeitgeber im Hinblick auf ein künftiges Verfahren unter Umständen sogar nachteilig sein oder ein solches erst auslösen. Wann eine (sofortige) Begründung (nicht) notwendig ist und ob es sich in manchen Fällen empfiehlt, davon Abstand zu nehmen, darüber informiert der folgende Beitrag.