Bezieher eines Familienzeitbonus nach dem FamZeitbG sind in der Kranken- und Pensionsversicherung teilversichert. Die diesbezüglichen Beiträge werden teilweise vom Bund und teilweise vom FLAF getragen. In ihrem aktuellen Newsletter weist die OÖGKK darauf hin, was bezüglich der Meldungserstattung zu beachten ist. Für die Dauer der Inanspruchnahme einer Familienzeit ist der Dienstnehmer abzumelden (Abmeldegrund: "SV-Ende - Beschäftigung aufrecht") und nach deren Ende wieder anzumelden, BV-Beiträge sind nicht zu leisten. Weiters wird auf Ausnahmefälle hingewiesen. (Quelle: Sozialversicherung aktuell Juni/2017)