EStG: § 67 Abs 3, § 82
AngG: § 23 Abs 1
Wird das monatliche Entgelt eines Dienstnehmers wenige Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses wesentlich erhöht, ohne dass dies durch Zusatzaufgaben des Dienstnehmers gerechtfertigt wäre, so führt dies nicht dazu, dass die - auf Basis dieser erhöhten Bezüge gemäß § 23 Abs 1 AngG gewährte - Abfertigung im vollen Umfang gemäß § 67 Abs 3 EStG begünstigt zu versteuern wäre.