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Ausgleichsanspruch des Tankstellenverwalters

RechtsprechungHandelsvertreterrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6552/14/2017 Heft 6552 v. 16.6.2017

HVertrG: § 24 Abs 1

OLG Wien 20. 10. 2016, 8 Ra 36/16x

Voraussetzung für den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters (hier: eines Tankstellenpächters) nach § 24 Abs 1 HVertrG ist ua, dass er "dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat", von denen der Unternehmer auch nach Vertragsende noch profitieren können muss.

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