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Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6552/3/2017 Heft 6552 v. 16.6.2017

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2017 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter/innen erlassen:

Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2017/139)Knopfwaren und deren Adjustierung, ausgenommen Zwirnknöpfe (BGBl II 2017/140)

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