Die Sozialpartner haben sich auf eine Neuregelung der Zulagen nach § 6 des Kollektivvertrages für Bauindustrie und Baugewerbe geeinigt, die mit 1. 1. 2018 in Kraft tritt. Dieses Paket ergänzt die Entlastungen, die bereits bei der KV-Runde 2015 vereinbart worden waren. Die Neuregelung betrifft ua folgende Punkte: