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Lohndumping: Entschärfungen für Transportwirtschaft - BGBl

Neue VorschriftenArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6551/14/2017 Heft 6551 v. 1.6.2017

BGBl I 2017/64, ausgegeben am 22. 5. 2017
➜ zum Ministerialentwurf 298/ME NR 25. GP siehe ARD 6541/17/2017

Bundesgesetz, mit dem das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden

1. Überblick

Mit der vorliegenden Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) werden Vereinfachungen für Dienstleistungserbringer in der Transportbranche vorgenommen, und zwar bei den Regelungen über die ZKO-Meldung, das Bereithalten von Unterlagen und die Festlegung der Ansprechperson. Diese Neuregelungen sind aufgrund der Besonderheiten der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in der Transportbranche bedingt (va raschere Auftragsannahme und -abwicklung für einen weiteren Auftraggeber- oder Kundenkreis) und treten mit 1. 6. 2017 in Kraft. Die Änderungen sind auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. 5. 2017 ereignet haben.

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