Mütter und Väter, die in Betrieben mit weniger als 21 Beschäftigten oder noch keine 3 Jahre im Betrieb arbeiten, haben keinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit, können aber eine Reduktion der Arbeitszeit oder eine Verschiebung der Lage der Arbeitszeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren (§§ 15i, 15p MSchG/§§ 8a, 8h VKG). Die Autorin gibt einen Überblick über die Ausgestaltung des Verfahrens zur Durchsetzung des Teilzeitwunsches, über Beginn und Ende des Kündigungs- und Entlassungsschutzes sowie die strittige Frage der Klagsfrist.