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Verwarnung einer Lehrerin - kein Feststellungsinteresse

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6549/8/2017 Heft 6549 v. 18.5.2017

ZPO: § 228

OGH 24. 3. 2017, 9 ObA 20/17g

Der OGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine "schlichte" Abmahnung - wie es unstrittig die im vorliegenden Fall ausgesprochene Verwarnung ist - vor allem zukunftsbezogen gestaltet ist und der Dienstgeber damit seine vertraglichen Rügerechte ausübt, den Dienstnehmer zu vertragsgerechtem zukünftigen Verhalten anhält und vor Konsequenzen für den Bestand oder Inhalt des Dienstverhältnisses bei weiteren Verletzungen warnt (vgl OGH 29. 11. 2016, 9 ObA 131/16d, ARD 6535/10/2017). Die Unwirksamkeit einer "schlichten" Abmahnung ist daher nicht feststellungsfähig iSd § 228 ZPO.

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