Eine Erweiterung der Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist aktuell (wieder einmal) Gegenstand der politischen Debatte. Die derzeitige Rechtslage enthält zwar eine Vielzahl von solchen Befugnissen, diese differenzieren aber nicht nur nach Voraussetzungen, Rahmenbedingungen bzw Höchstgrenzen, sondern auch nach Gestaltungsinstrumenten und Arbeitnehmergruppen. Im Folgenden soll daher ein grober Überblick über die (äußerst unübersichtliche) Rechtslage gegeben werden.