Der Tätigkeitsbericht des VfGH bietet nähere Informationen über die Arbeit des VfGH, so zB Statistiken zur Anzahl der Fälle und zur Erledigungsdauer. Im Jahr 2016 gab es 3.290 neu anhängige sowie 976 aus den Vorjahren übernommene Verfahren. 3.898 Verfahren wurden abgeschlossen (+12 % gegenüber 2015). Ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz entfiel dabei auf Beschwerden in Asylrechtssachen mit ca 44 % des Neuanfalles. Die durchschnittliche Verfahrensdauer sank von 153 auf 143 Tage. Von großer Bedeutung war auch die erst 2015 eingeführte Möglichkeit der Gesetzesbeschwerde im Zusammenhang mit Verfahren vor einem ordentlichen Gericht: Insgesamt wurden 283 Parteianträge auf Normenkontrolle eingebracht. ( Quelle: www.vfgh.gv.at )