Ein (laut Medienberichten noch nicht mit dem Regierungspartner abgestimmter) Ministerialentwurf des Gesundheitsministeriums sieht eine finanzielle Erleichterung für Kleinbetriebe hinsichtlich der Entgeltfortzahlung im Fall einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfalls eines Mitarbeiters vor. So soll die Zuschussleistung nach § 53b ASVG für Kleinunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern ab Juli 2017 von bis 50 % des fortgezahlten Entgelts auf 75 % angehoben werden. Weiters soll die Unterstützungsleistung für GSVG-Versicherte bei lang andauernder Krankheit, die bislang erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gebührt, künftig rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt werden. (Ministerialentwurf 28. 4. 2017, 317/ME NR 25. GP )