Nachdem die Einführung der neuen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (wodurch die derzeit bestehenden drei unabhängigen Meldungen - nämlich die Versichertenzeitenmeldung [zB die Anmeldung], die Beitragsnachweisung und der Beitragsgrundlagennachweis - zu einer neuen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung zusammengeführt werden; siehe ausführlich in ARD 6456/17/2015) bereits einmal um ein Jahr verschoben wurde (siehe ARD 6480/9/2016), wurde das Inkrafttreten durch einen Abänderungsantrag im NR neuerlich um ein Jahr auf 1. 1. 2019 verschoben, um der Sozialversicherung und den Dienstgebern mehr Zeit für intensive Tests einzuräumen (AA-206 zur RV 1516 BlgNR 25. GP ). Bis Ende 2017 sollen die technischen Voraussetzungen erfüllt sein, im Jahr 2018 ist ein Testbetrieb mit Lohnsoftwareherstellern sowie ein organisierter Produktionstestbetrieb mit Dienstgebern geplant.