Mit 1. 3. 2017 erfolgte eine komplette Umstrukturierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes durch Einführung eines Kinderbetreuungsgeld-Kontos samt Partnerschaftsbonus und vielen kleineren Adaptierungen. Dazu kommt der Familienzeitbonus für Väter, der im Familienzeitbonusgesetz geregelt ist. Europarechtliche Vorgaben in grenzüberschreitenden Fällen runden das Bild einer hochkomplexen Rechtsmaterie ab, die nur mit hohem Aufwand bewältigbar ist.