ASVG: § 4 Abs 2
VwGH 24. 1. 2017, Ra 2016/08/0181
Nach den vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen haben im vorliegenden Fall der Erst-, Zweit- und Drittmitbeteiligte (ungeachtet der schriftlich ausgestellten "Werkverträge") nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt (§ 539a ASVG) ausschließlich für den Arbeitgeber mit dessen Betriebsmitteln unter der Aufsicht eines Bauleiters für den Arbeitgeber stundenweise abgerechnete Trockenbau- und Verspachtelungsarbeiten durchgeführt.