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Trockenbau- und Verspachtelungstätigkeiten - Dienstnehmereigenschaft

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6547/14/2017 Heft 6547 v. 5.5.2017

ASVG: § 4 Abs 2

VwGH 24. 1. 2017, Ra 2016/08/0181

Nach den vom Verwaltungsgericht getroffenen Feststellungen haben im vorliegenden Fall der Erst-, Zweit- und Drittmitbeteiligte (ungeachtet der schriftlich ausgestellten "Werkverträge") nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt (§ 539a ASVG) ausschließlich für den Arbeitgeber mit dessen Betriebsmitteln unter der Aufsicht eines Bauleiters für den Arbeitgeber stundenweise abgerechnete Trockenbau- und Verspachtelungsarbeiten durchgeführt.

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