ASVG: § 4 Abs 2
VwGH 15. 2. 2017, Ra 2014/08/0055
Das Verwaltungsgericht ist im vorliegenden Fall bezogen auf das Gesamtbild der konkret zu beurteilenden Beschäftigung (Anbieten der "Freizeitbeschäftigung Bastelatelier" für Patienten eines Rehabilitationszentrums) zu der Überzeugung gelangt, dass fallbezogen von einem Überwiegen der Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit der Kursleiterin und damit von einem Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG auszugehen ist. Der VwGH bestätigte die Ansicht des Verwaltungsgerichts und führte dazu ua Folgendes aus: