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Häufige Privattelefonate vor Kunden - personenbedingte Kündigung

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6547/7/2017 Heft 6547 v. 5.5.2017

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 22. 3. 2017, 9 Ra 11/17d

Steht fest, dass durch die Kündigung wesentliche Interessen des gekündigten Arbeitnehmers beeinträchtigt sind und andererseits in der Person des Arbeitnehmers liegende Umstände betriebliche Interessen nachteilig berühren, dann sind diese Voraussetzungen zueinander in eine Wechselbeziehung zu setzen und eine Abwägung dieser sich gegenüberstehenden Interessen vorzunehmen, um den Zweck des Kündigungsschutzes, nämlich Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, erfüllen zu können.

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