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Berechnung des Jahressechstels im Falle laufender Auslandsbezüge

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6545/14/2017 Heft 6545 v. 21.4.2017

EStG: § 1 Abs 3, § 67 Abs 1 und 2, § 98 Abs 1 Z 4

Es entspricht dem Wortlaut des § 67 EStG, dass auch laufende Bezüge, die nicht der Besteuerung in Österreich unterliegen, für die Ermittlung des Jahressechstels zu berücksichtigen sind.

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