EStG: § 68
Auch eine kollektivvertraglich vereinbarte Schmutzzulage eines Rauchfangkehrers darf - aufgrund der stark unterschiedlichen Höhe der Schmutzzulage in den Zusatz-Kollektivverträgen der einzelnen Bundesländer (8 % bis 20 %) - in steuerlicher Hinsicht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.