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BFG: Angemessenheit einer kollektivvertraglichen Schmutzzulage iHv 18 %

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Birgit BleyerARD 6542/21/2017 Heft 6542 v. 30.3.2017

EStG: § 68

Auch eine kollektivvertraglich vereinbarte Schmutzzulage eines Rauchfangkehrers darf - aufgrund der stark unterschiedlichen Höhe der Schmutzzulage in den Zusatz-Kollektivverträgen der einzelnen Bundesländer (8 % bis 20 %) - in steuerlicher Hinsicht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.

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